Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1978 - II ZR 14/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2792
BGH, 09.02.1978 - II ZR 14/76 (https://dejure.org/1978,2792)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1978 - II ZR 14/76 (https://dejure.org/1978,2792)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1978 - II ZR 14/76 (https://dejure.org/1978,2792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 819
  • VersR 1978, 371
  • DB 1978, 929
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 220/75

    Wirksamkeit einer Konnossementsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen -

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - II ZR 14/76
    Die genannte Regel, gegen deren Wirksamkeit keine grundsätzlichen Bedenken bestehen (vgl. hierzu das Senatsurteil v. 9.2.1978 - II ZR 220/75), gibt der Beklagten im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Gütern, die sie befördert hat, das Recht, von dem geschädigten Ladungsbeteiligten zu verlangen, bei der Schadensberechnung nach ihrer Wahl entweder von dem gemeinen Wert der Güter im Bestimmungshafen auszugehen oder der Berechnung deren gemeinen Wert am Verschiffungsort (zuzüglich gezahlter Fracht und bestimmter Unkosten) zugrundezulegen.
  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - II ZR 14/76
    Hierzu muß sie zunächst die Schadensursache aufklären (BGH, Urt. vom 20. März 1956 - I ZR 153/54, LM § 606 HGB Nr. 2).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05

    Speditionsvertrag zu fixen Kosten: Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung

    Danach hat die Beklagte als fiktiver Seefrachtführer für substanzielle und nicht nur vorübergehende Schäden am Transportgut einzustehen (Bundesgerichtshof VersR 1978, 371; Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 02.12.1971, 2 U 107/71, zitiert nach juris; Rabe, Seehandelsrecht, 4.Aufl., HGB § 606 Rn.2, 27), die in der Zeit zwischen Übernahme der Fracht (O3) und deren Ablieferung (O1) entstehen, wenn und soweit sie sich nicht auf Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen nach §§ 607a ff. HGB berufen kann.

    3.2 Nachdem feststeht, dass die Schäden am Fahrzeug des Klägers während des Seetransportes entstanden sind, hat die Beklagte als fiktiver Seefrachtführer den Nachweis zu führen, dass sie dies nicht zu vertreten hat, §§ 606 S.2 2.Hs., 607 I HGB (Bundesgerichtshof VersR 1978, 371 [372]; Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 02.12.1971, zitiert nach juris; Rabe a.a.O. HGB § 606 Rn.64).

    Damit ist dies gemäß § 138 III ZPO unstreitig, zumal die Beklagte und nicht der Kläger diejenige ist, welche die Schadensursache aufzuklären und vorzutragen hat (Bundesgerichtshof VersR 1978, 371 [371 f.]; Oberlandesgericht Bremen Urteil vom 02.12.1971, 2 U 107/71, zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht